Dienstag, 1. April 2008
Pressefreiheit
In der Presse steht so einiges. Stellt sich nur die Frage was eigentlich da stehen darf. Heutzutage wird die durch Artikel 5 GG garantierte Pressefreiheit allzu gerne benutzt um den Machenschaften der einschlägigen Medien einen Hauch von Legalität anzutragen. Doch dabei werden nicht selten Rechte anderer verletzt. Zumeist vergessen die Damen und Herren Journalisten oder, im Falle der BILD, Autoren, dass diese Pressefreiheit durch den Jugendschutz sowie die allgemeinen Gesetze, wobei die Verfassung selbst natürlich eine immanente Grenze darstellt, sowie durch das Recht der persönlichen Ehre beschränkt wird. Vor allem eben jene letzte Grenze wird häufig übersehen. Es werden ohne Genehmigung Bilder abgedruckt, Unwahrheiten verbreitet und Menschen an den Pranger gestellt. Dabei behaupten die Medien, diese Gesetzesübertretungen wären unabsichtlich. Zuweilen mag das stimmen. Aber je öfter es passiert, desto schwere fällt das zu glauben. So kann ich mich zum Beispiel nicht daran erinnern, wann die BILD das letzte Mal das Gesicht eines abgedruckten zensiert hat. Letztere durchbricht auch bisweilen die gesetzlichen Grenzen, wenn ihre Reporter einmal wieder Menschen ausbremsen oder schlicht, fremde Menschen verleumdet. Von den Methoden der Paparazzi generell ganz zu schweigen. Aufgabe der Medien ist grundsätzlich Information. Praxis der Medien ist allerdings Manipulation. Politiker bilden Buhmänner bzw. –frauen für die Gesellschaft. Zusammen mit den Besserverdienern, davon eingeschlossen die Arbeitgeber, sind sie grundsätzlich erstmal die Bösen. Die Harz IV Empfänger sind dagegen die Guten. Unabhängig davon, welche Gründe sie für ihr handeln haben. Es wird also vergessen, dass Steuererhöhungen durchaus ihre Berechtigung haben können. Es wird vergessen, dass ein Arbeitskampf zwischen zwei oder mehr Parteien ausgefochten wird und dass den Arbeitgebern dementsprechend auch ein Recht zusteht, sich zu verteidigen. Ebenfalls wird vergessen, dass der Harz IV Empfänger nicht immer unschuldig an seiner Situation ist und auch, dass die Sozialhilfe nicht so konstruiert ist, dass ihm sein Leben schlicht finanziert wird, sondern so, dass die Grundbedürfnisse gedeckt werden können. Dementsprechend ist auch nicht weiter verwunderlich, wenn diese Abgaben zurückgefordert werden, obwohl man sich lieber mit Decken statt mit der Heizung gewärmt hat. Dem Leser oder Zuschauer wird eine Meinung präsentiert, entgegenstehende Argumente werden unterschlagen oder nicht recherchiert. Ist das von der Pressefreiheit gedeckt? Natürlich nicht. Denn die Freiheit der Presse erstreckt sich darauf zur Meinungsbildung der Bevölkerung beizutragen, nicht die Meinungsbildung der Bevölkerung zu übernehmen. Ebenso hat gemäß Art 5 Absatz 1 GG jeder Mensch das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten. Das Ausbremsen eines vermeintlichen Verdächtigen gehört sicherlich nicht dazu.

Es stellt sich die Frage, was dagegen zu tun ist. Vielleicht darf man in der heutigen Zeit schlicht keine Nachricht einfach als wahr annehmen. Es ohnehin ratsam alles, was man nicht genau weiß zumindest innerlich zu hinterfragen. Vielleicht ist es ebenso ratsam ein Medium, welches so gefragte Methoden (siehe und auch) benutzt, einfach nicht zu unterstützen, vor allem nicht zu kaufen.

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Gut geschriebener Artikel, aber heikles Thema, bei dem ich dir nicht unbedingt überall zustimme...

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Das Problem ist, dass in letzter Zeit mehrfach Gesetze übertreten werden. Das nervt mich vor allem.

Aber es kommt noch ein Text, der sich mit der BILD beschäftigt, bin nur gerade noch dabei den zu enthetzen.

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