Sonntag, 2. November 2008
Lieber IV. Senat
http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?aktion=jour_pm&r=344015

Wann immer ich sowas lese wird mir schlecht. Wie üblich entscheidet der BGH zugunsten der "Pressefreiheit" und zuungunsten der Rechte des Einzelnen. Allein die Behauptung jemand wie Karsten Speck sei eine Person der Zeitgeschichte ist aber schon abwegig. Lieber IV. Senat, entscheiden sie endlich wieder rational und nicht länger BILDtional. Hören Sie endlich auf, den Voyeurismus der Deutschen Bevölkerung zu bedienen und beginnen sie endlich damit, die Rechte des Einzelnen zu schützen. Ich kann eigentlich nur hoffen, dass eine Argumentation in einer meiner juristischen Klausuren, die darauf abzielt jemanden wie Karsten Speck zur Person der Zeitgeschichte zu ernennen, restlos durchgestrichen würde. Wenn dieser schon eine Person der Zeitgeschichte ist, dann bin ich es mit ein paar Lesern mehr auf meinem Blog wohl auch. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, dass über die Einfallstore wie zum Beispiel §138 BGB Einzug in die Zivilrechtsordnung findet, leitet sich aus der Menschenwürde und der Allgemeinen Handlungsfreiheit her, also den systematisch höchsten Verfassungsgrundsätzen. Halten Sie sich das bei ihren Entscheidungen mal vor Augen.

So wie Sie es momentan halten machen Sie die Pressefreiheit zum allmächtigen Schlagwort und degradieren die Persönlichkeitsrechte zu einer leeren Hülle.

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