Sonntag, 2. November 2008
Lieber IV. Senat
http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?aktion=jour_pm&r=344015

Wann immer ich sowas lese wird mir schlecht. Wie üblich entscheidet der BGH zugunsten der "Pressefreiheit" und zuungunsten der Rechte des Einzelnen. Allein die Behauptung jemand wie Karsten Speck sei eine Person der Zeitgeschichte ist aber schon abwegig. Lieber IV. Senat, entscheiden sie endlich wieder rational und nicht länger BILDtional. Hören Sie endlich auf, den Voyeurismus der Deutschen Bevölkerung zu bedienen und beginnen sie endlich damit, die Rechte des Einzelnen zu schützen. Ich kann eigentlich nur hoffen, dass eine Argumentation in einer meiner juristischen Klausuren, die darauf abzielt jemanden wie Karsten Speck zur Person der Zeitgeschichte zu ernennen, restlos durchgestrichen würde. Wenn dieser schon eine Person der Zeitgeschichte ist, dann bin ich es mit ein paar Lesern mehr auf meinem Blog wohl auch. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, dass über die Einfallstore wie zum Beispiel §138 BGB Einzug in die Zivilrechtsordnung findet, leitet sich aus der Menschenwürde und der Allgemeinen Handlungsfreiheit her, also den systematisch höchsten Verfassungsgrundsätzen. Halten Sie sich das bei ihren Entscheidungen mal vor Augen.

So wie Sie es momentan halten machen Sie die Pressefreiheit zum allmächtigen Schlagwort und degradieren die Persönlichkeitsrechte zu einer leeren Hülle.

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Argumente...
Wo genau ist Dein Argument? Die Handlungsfreiheit als einer der "systematisch höchsten Verfassungsgrundsätze"?
Und nein: Mit ein paar Lesern mehr wirst Du nicht zur Person der Zeitgeschichte.
Im Übrigen wird man wohl auf die Begründung der Entscheidung warten können, ne?

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Argumente
Die Allgemeine Handlungsfreiheit findet man an zweiter Stelle im Grundgesetz. Faktisch ist sie systematisch hoch angesetzt. Die Persönlichkeitsrechte werden durch die weite Auslegung des Begriffs "Person der Zeitgeschichte" aufgeweicht. Ich halte das für einen Missstand. Wo fehlen dir bitte Argumente?

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Re: Argumente
Ich hoffe, Du schreibst das so nicht in einer Klausur: "Faktisch ist sie systematisch hoch angesetzt". . . . ? ? ? Und noch ein Geheimnis: Systematik ist in diesem Zusammenhang sicherlich eines der schwächsten Argumente. Und noch eins: Dass Du etwas für einen Missstand hältst, ist kein Argument.

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Die Systematische Auslegung ist eine der vier juristischen Auslegungsmethoden. Art 1 I 1 GG steht nunmal auch ob seiner Bedeutung an vorderster Stelle im Grundgesetz (abgesehen von der Präambel). Ich habe nie behauptet, dass die Tatsache, dass ich diese Aufweichung für einen Missstand halte, ein Argument sei. Ich frage mich nur, wofür du Argumente brauchst.

Unsere Grundrechte sichern grob gesagt die Freiheiten der Bundesbürger (etc.). Die persönliche Freiheit wird aber zunehmend zu Gunsten der Pressefreiheit unterdrückt. Man kann nicht einfach so vorgehen, dass jede Person, die auch nur ansatzweise prominent ist oder war, zur Person der Zeitgeschichte erklärt wird. Eine solche Bezeichnung und die damit verbundene Duldungspflicht muss genau geprüft werden, sowohl hinsichtlich der Begründung und auch hinsichtlich der Reichweite. Beides tut der BGH viel zu selten. Stattdessen wird die Formel "Prominent=Person der Zeitgeschichte" angelegt. Das ist nunmal falsch. Fakt.

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