Montag, 5. Oktober 2009
Mir stellt sich gerade eine Frage ...
... eine Hausdurchsuchung bei einem Blogger, der auf ein Blog verlinkt hatte, welches auf die Sperrlisten bei Wikileaks verlinkt hatte, war wohl rechtmäßig, weil man den (mir völlig unverständlichen Schluss zog), er habe die Seiten auch angesurft.

Wenn man einen Hinweis an die LKAs oder an die Internetbeschwerdestelle gibt, kriegt man bisweilen eine Anwort, die auf den eigenen Hinweis Bezug nimmt.

Nun stellt sich mir die Frage. Wenn ich diese Emails nicht lösche, macht man dann bei mir eine Hausdurchsuchung?

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