Sonntag, 13. September 2009
Kinderpornografie - Überlegungen und Meinungsäußerung
Im Zuge dieser ganzen Debatte um Kinderpornografie und Internetsperren begann ich mich umfassend über dieses Thema zu informieren. Warum tat ich das? Die Gründe sind vielschichtig. Zum einen braucht man gute Kenntnisse um
über eine Sache urteilen zu können, übrigens eine Tatsache die Familien- und Innenministerium augenscheinlich nicht verstanden haben. Zum anderen wird jeder, der mich im realen Leben kennt, bestätigen, dass ich ein bisschen irre bin. Drittens sind Sexualstraftaten kaum teil der juristischen Ausbildung, was wohl daran liegt, dass sie nur einen sehr geringen Teil im Spektrum der begangenen Taten im realen Leben einnehmen. Letztlich stört mich aber vor allem eines - Diese Themen sind Tabuthemen. Menschen neigen dazu, besonders dann Vorurteile zu bilden, wenn sie sich nicht trauen darüber zu sprechen. Denn meistens trauen sie sich auch nicht besser darüber nachzudenken. Außerdem fehlen ihnen die Impulse von anderen.

Um eines Vorwegzunehmen; ich habe rückblickend betrachtet vielleicht dreimal Kinderpornografie zu Gesicht bekommen und diese Seiten umgehend ans LKA Sachsen-Anhalt gemailt (per Hinweis auf der Seite der Polizei), Lolicon (wohl künstlerisches) allerdingsdeutlich öfter. Meine Recherchemittel waren bewusst sehr einfach gewählt. Wesentlich Google, juristische Kommentare und auch einige Gespräche in Foren darüber. Einige male habe ich mich durch eine ganze Reihe Toplists im CM-Bereich geklickt, bis ich versehentlich im CP-Bereich landete, weswegen ich das danach nicht wieder tat. Nicht wenig des hier geschriebenen ist Mutmaßung, da es ja nicht überprüfbar ist. Ich habe mich allerdings nach Kräften bemüht, letzteres deutlich zu machen. Im Übrigen werde ich mich an vielen Stellen wiederholen, was schon allein deshalb der Fall sein wird, weil dieser Beitrag über mehrere Monate entsteht und immer wieder verändert wird.

Wenn man sich im juristischen Grenzbereich bewegt beschleicht einen immer ein etwas unangenehmes Gefühl. Das recherchieren, die Kommentare von manchen Pädophilen und (ich muss fast sagen vor allem) von radikalen Pädophilengegnern, geben einem das Gefühl Hände und Ohren wären in Quecksilber getaucht. Obwohl, auch das will ich vorwegnehmen, ich nichts unrechtes getan habe.

--Zunächst zur Kinderpornografie--
-Was ist Kinderpornografie?-
Kinderpornografische Schriften sind gem. §184b StGB pornografische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Thema haben. Im Sinne von Absatz 2 kann man unter den Sammelbegriff "Kinderpornografie" auch jene Schriften fassen, die ein wirklicheitsnahes Geschehen zum Gegenstand haben. Soweit die deutsche gesetzliche Regelung. In anderen Ländern sieht das gegenbenfalls anders aus. Dies umfasst also Darstellungen von Kindern beim Geschlechtsakt in irgendeiner Form, bei Posen mit Fokus auf den Genitalien, bei Posen mit Fokus auf dem Schamgegend von Kindern, sowie Darstellungen von sexuellen Handlungen bei denen Kinder anwesend sind, oder zusehen. Ebenso Fotomontagen, die die Kriterien erfüllen. Es geht eben nicht vordergründig um die Dokumentationen von Vergewaltigungen von Kindern, sondern um jede Form von Dokumentiertem sexuellem Missbrauch von Kindern. Ich kann mich nicht gut an die Bilder erinnern die ich gesehen habe, da ich sie vielleicht gerade mal drei Sekunden angesehen habe, aber ich habe jedenfalls keine Vergewaltigung gesehen. Es war dennoch Missbrauch.

-Welche Rechtsgüter werden geschützt?-
In erster Linie die seelische und auch die sexuelle Entwicklung der dargestellten Kinder. Kurzum, Kinderpornografie ist Kindesmissbrauch. Von nicht Wenigen wird dabei in Frage gestelllt, ob eine Strafbarkeit zu begründen ist, wenn die Kinder doch "glücklich dabei sind", oder "Spaß daran haben". Dies tut beispielsweise auch der Autor des auf Wikileaks veröffentlichtem Briefs (Im Folgenden "Mr.X". (http://wikileaks.org/wiki/Einblicke_in_die_Kinderpornoszene)
Dies ist allerdings eine Fehlannahme. Anders als viele Hilforganisationen bezweifle ich nicht, dass tatsächlich einige, vielleicht sogar viele Kinder Spaß an solchen Fotos haben, jedenfalls sofern keine Penetration (da vermutlich schmerzhaft) erfolgt. Kinder sind verhältnismäßig leicht zu begeistern, vielleicht gab es Eis dazu, Spielzeug, bei älteren vielleicht Handies, möglicherweise ein sehr freundlicher Fotograf. Missbrauch ist jedoch nicht zwingend Gewalt. Kindern fehlt regelmäßig die Fähigkeit zur sexuellen Sebstbestimmung, d.i. die Fähigkeit zu erkennen was sie tun und die Konsequenzen einzuschätzen. Gerade letzteres dürfte bei vielen gerade nicht der Fall sein, da dazu eine gewisse Erfahrung mit der Szene vorhanden sein müsste. Jetzt stellt sich natürlich noch immer die Frage was dabei zu schützen ist. Es ist die Entwicklung des Kindes. Wenn Mr X schreibt, dass er erwachsene, ehemalige "Modells" kenne, die bedauern nicht mehr fotografiert zu werden und auch rückblickend kein Problem mit ihren Fotos/Filmen haben, so glaube ich ihm. Ich bin allerdings davon überzeugt, dass dies entweder absolute Ausnahmen sind oder, viel wahrscheinlicher, Spuren des Missbrauchs. Wenn beispielsweise ein Kind seit seinem neunten Lebensjahr regelmäßig in pornografischen Posen fotografiert, entwickelt es natürlich auch im Erwachsenwerden eine völlig andere, möglicherweise psychisch schadhafte, Einstellung zu solchen Dingen. Zu weiteren Einschätzungen fehlt mir die Erziehungswissenschaftliche, bzw. psychologische Kompetenz. Letztlich stellt die Teilnahme in pornografischen Schriften auch immer eine Darstellung (ich schreibe sehr bewusst nicht "Degradierung") als Objekt sexueller Begierde dar. Das stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Kindes dar. Dieser könnte theoretisch durch das Einverständnis des Kindes gerechtfertigt sein, doch dazu brauchte es analog der strafrechtlichen Einwilligung, bzw. des tatbestandsausschließenden Einverständnisses, die Fähigkeit der Einsicht von Konsequenzen, diese ist bei Kindern mit Sicherheit nicht gegeben. Zu Jugendlichen --> weiter unten.

-Wie findet man Kinderpornografie?-
Wer sich jetzt eine Anleitung erhofft hat, muss enttäuscht werden. Wüsste ich es genau, würde ich es nicht sagen. Aber ich weiß es auch nicht. Ich bin mir nur bei einem völlig sicher. Kinderpornografie existiert nicht in Massen im Internet, wie ständig behauptet wird. Jedenfalls nicht so, dass man quasi von der Schieren Mänge erdrückt würde, weil man sie immer wieder sieht und sich nicht wehren kann. Wie also stellt sich Frau von der Leyen vor? Man sucht bei Google, Bing oder Yahoo nach "Kinderpornografie" oder "child porn" und findet hunderttausende von Ergebnissen? Das ist natürlich nicht so. Wenn man hunderttausende Ergebnisse findet, dann sind dies die Seiten der unzähligen Kinderschutzorganisationen und wahrscheinlich eine nicht geringe Anzahl, die mit falscher Kinderpornografie, Child Modelling, vielleicht auch Lolicon sowie mit Bildern von Nudisten werben. Dazu jetzt im Einzelnen.

-Falsche Kinderpornografie (a.k.a. fake childporn, fake cp)-
Hierbei handelt es sich um Anscheinskinderpornografie.
Insbesondere treten eine große Zahl Darsteller auf, die mit dem Begriff "Preteen" oder "Tween" bezeichnet werden, das bedeutet laut leo.de etwa "10-12". Dabei wird aber in jedem Thumbnail zu erkennen sein, dass es sich keinesfalls um Kinder handeln kann. Vermutlich befindet sich der Begriff irgendwo in einer Aufzählung auf der Seite (tag), wie es bei pornografischen Seiten häufig anzutreffen ist. Im Falle der Jugendpornografie hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, dass es sich nur dann um verbotene Pornografie handelt, wenn "wenn und soweit in pornographischen Filmen auftretende Personen ganz offensichtlich noch nicht volljährig sind etwa dann, wenn sie (fast) noch kindlich wirken und die Filme somit schon in die Nähe von Darstellungen geraten, die als (Schein-) Kinderpornographie unter den Straftatbestand des § 184b StGB fallen" (BVerfG AZ 2 BvR 2369/08). Dies muss dann natürlich erstrecht für Kinderpornografie gelten. Denn das Gesetz folgt dem Begriff "Wirklichkeitsnahes Geschehen", wie schon erwähnt. Wirklichkeitsnahes Geschehen kann also nur gegeben sein, wenn die Darsteller auch wirklich genau wie 13 oder jünger aussehen. Ich persönlich halte die Erstellung solcher Pornografie für unmöglich. Wie soll man mit 18jährigen Menschen Bilder ohne Filme erzeugen, in denen sie zweifelsfrei wie 13jährige wirken?
Etwas anderes sind Collagen, denn gerade ein kindliches Gesicht dürfte den Gesamteindruck färben. Außerdem sind Kinder auch davor unbedingt schutzwürdig, denn es stellt zweifelsfrei einen massiven Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte dar (Recht der Selbstdarstellung).Dazu siehe unten.

-Child Modelling-
Child Modelling ist grundsätzlich genau das, was es aussagt, also Modelling mit Kindern. Es handelt sich dabei natürlich nicht um Kinderpornografie. Anders könnte dies jedoch aussehen, wenn die Bilder so gemacht sind, dass ein Fokus auf der Schamgegend liegt. Ebenso, wenn es sich um "erotische Unterwäsche" handelt, da diese in der Regel einen solchen Fokus erzeugen soll (erotische Unterwäsche betont ja gerade die Geschlechtsmerkmale). Einer der Links, die ich ans LKA schickte zeigte Kinder in solchen Posen, bis her kam allerdings keine Rekation. Ich persönlich halte Fotos in solchen Posen, sowie das entnehmen der Bilder und platzieren unter Tags wie "pussy", "upskirt" etc. also solche, die eindeutig aus dem Pornografischen Bereich stammen für eine massive Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten.

-Nudisten-
Man kann sich sicherlich die Frage stellen warum es Leuten ein Bedürfnis ist, sich oder ihre Kinder nackt im Internet zu zeigen. Doch ein Bild von irgendeiner Nudisten Party oder einem Strandausflug ist eben nichts weiter als ein Bild von einer Nudistenparty oder einem Strandausflug.
Anderes könnte sich natürlich wieder durch den Fokus auf den Schambereich, bzw. "aufreizende Posen" ergeben. Es ist ebenfalls möglich im Internet Videos von irgendwelche nudistischen Events, auch exklusiv mit Kindern als Teilnehmern, zu kaufen - das ist wohl legal, aber wahrscheinlich auch eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und sollte verfolgt werden.

-Lolicon-
Eine Frage um die immer wieder gestellt und um die gestritten wird, ist die Frage ob es sich bei Lolicon um Kinderpornografie handelt. Dabei handelt es sich um eindeutig sexuelle Darstellung von fiktiven Mädchen im Alter von 8-13 Jahren bezeichnet (mir ist bewusst, dass es auch rein künstlerische Darstellungen gibt, aber die werden hier nicht erfasst). Das Gegenstück mit Jungen heißt Shotacon, sind die Mädchen noch jünger also im Kleinkindalter oder Babies, nennt man es Toddlercon. Dieses Hentaigenre hat viele Kritiker, nach deutschem Recht dürfte es in der Regel jedoch keine Kinderpornografie darstellen. Denn selbst wenn man davon ausgeht, dass Zeichnungen an sich das Kriterium der Wirklichkeitsnähe erfüllen könnte, handelt es sich bei den in Lolicon auftretenden Mädchen um Mangafiguren. Diese haben grundsätzlich zwar Ähnlichkeit mit Menschen, doch auch signifikante Unterschiede, zum Beispiel in Proportionen, Größe der Augen, Nasen und auch der Haarfarbe. Ganz zu schweigen von eventuellen Dämonenflügeln oder ähnlichem. Außerdem ist das Alter von Manga/Anime-Charakteren sehr schwer einzuschätzen. Beispielsweise sind die meisten Hauptcharaktere des Mangas "Naruto" zu Beginn der Serie 12-13 Jahre alt. Ein Doujin (Hentaiversion eines Mangas der nicht ursprünglich ein solcher ist - vgl. dazu sozusagen den Sarah-Palin-Porno) von Naruto wäre somit Lolicon und Meinung der böswilligen Betrachter, Kinderpornografie.
Anders könnte es natürlich sein, wenn es sich nicht um Mangafiguren handelt, sondern um sehr realistische Zeichnungen handelt. Aber eben nur dann, wenn man daran glauben will, dass Zeichnungen überhaupt wirklichkeitsnah sein können.

-Kinderakte-
Es gibt einige wenige Künstler die Akte von Kinder erstellen. Diese wenngleich bisweilen erotisch anmutenden Darstellung sind Teil der Kunst und keine Kinderpornografie. Das kann ich schon deshalb sagen, weil nicht mal bloße Nacktfotografien zur Klassifizierung als Kinderpornografie ausreichen, wie ich durch Kommisar Bonifatius erfuhr. Einige Seiten zeigen auch Bilder von Kindern und deklarieren das als Kunst.

-Affektkontrolle.
Das alles kann nur unter dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand gelten. Gefährdet zum Beispiel Lolicon oder Falsche Kinderpornografie merkbar die Affektkontrolle von Pädophilen, so habe diese ein berechtigtes Interesse daran, vor so etwas geschützt zu werden.

-Warum findet man keine Kinderpornografie mit einer großen Suchmaschine?-
Dafür wird es mehrere Gründe geben. Zum einen werden die Kinderschänder sich hüten, ihre Bilder im Web so einfach zugänglich zu machen, denn jede Ermittlungsbehörde oder Kinderschutzorganisation würde diese irgendwann finden. Außerdem verhindert die Option SafeSearch bei Google zBsp die meiste Pornografie ohnehin und jeder, der zufällig Kinderpornografie entdeckt, kann diese Bilder (wie auch Pornografie wo sie nicht hingehört) an Google mit ein paar Klicks melden, ebenso an die Polizei. Google kann Imageschäden nicht gebrauchen, ebensowenig wie den Vorwurf der Beihilfe zur Verbreitung von Kinderpornografie und wird den Verstoß mit Sicherheit melden, jedenfalls das Bild blocken. Google weißt außerdem daraufhin, dass einige Suchergebnisse nicht angezeigt werden, weil eine Behörde sich beschwert habe.

-Was hat das Internet also mit Kinderpornografie zu tun?-
Vor allem wird es wohl als Vermittlungsplattform dienen. Die Kinderschänder bilden Foren und schicken sich auf Anfrage, sofern sie sich vertrauen, Bilder zu oder irgendwie so. Mr. X verweist vor allem auf Spam. Sie werden in diesen Foren bewusst auf die oft von Ermittlern gesuchten Keywords verzichten und neue Erfinden. Letzteres kann sich aber nur auf die wirklich kommerziellen Seiten beziehen. Weiterhin wahrscheinlich generell durch gehackte Seiten oder Missbrauch von freien Funktionen, wie beispielsweise bei sogeannten Imageboards. Hieran ist schon zu erkennen, warum die Sperren auch nicht funktionieren können, aber dazu später mehr. Hinzu kommen noch sogenannte TGPs also Galerien, die Bilder zeigen und auf weitere Toplists bzw. Galerien verlinken. Das dürfte aber nur einen Bruchteil ausmachen, weil die meisten Hoster Kinderpornografie nicht dulden und anders als etwas Foren sind diese TGPs frei zugänglich wenn man nur irgendwie drauf verlinkt wird.

--Jugendpornografie--
Dies bezeichnet Pornografie gem. §184c von 14 bis 18 Jahren zum Gegenstand haben (Im Übrigen ist mir völlig unklar, warum dort 14 bis 18 steht - je nach Deutung ist entweder das Alter 14 noch Kinderpornografie oder 18 noch Jugendpornografie, obwohl das dem Gesetz widerspricht, 14jährige sind keine Kinder und 18jährige keine Jugendlichen - schlechte Arbeit vom Gesetzgeber). Bisweilen wird in Frage gestellt, warum dies strafbar sein soll, auch durch Mr. X, da Jugendlichen nunmal auch eine Strafverantwortlichkeit attestiert wird und außerdem die absolute Schutzaltersgrenze nicht mehr gilt. Die Befürworter dieser Position geben oft an, Jugendliche hätte das Recht frei über ihren Körper zu verfügen. Letzteres stimmt natürlich, deswegen wird auch die absolute Schutzaltersgrenze aufgehoben. Es handelt sich bei der Erstellung von Pornografie aber eben nicht nur um eine gravierenden Verfügung über den Körper sondern auch über die Persönlichkeitsrechte. Über den Körper zu verfügen ist eine Sache, ihn zu "verkaufen" eine ganz andere. Die Persönlichkeit von Jugendlichen befindet sich jedoch noch und gerade in der Entwicklung. Daher ist ihre Einsichtsfähigkeit über die Auswirkung von Pornografischen Produktionen natürlich getrübt.
Es gibt dabei jedoch ein Problem.
Folgender Fall. J(15) schläft mit M(14), in einem Internat. Da die M das Internat am Folgetag für längere Zeit verlassen, nehmen sie, "um der Einsamkeit des J" abzuhelfen, das gemeinsame Liebesspiel auf. Eine neugierige Internatsbetreuerin findet einige Tage später das Video und zeigt die beiden an.
Auf Basis dieses Sachverhalts haben sich J und M der Herstellung von Jugendpornografie gem. §184 Abs. 1 Nr.3 strafbar gemacht.
Hier muss man noch nachbessern. Möglich wäre das absolute Verbreitungsverbot. Demnach sind J,M zwar berechtigt das Video zu erstellen, dürfen es aber niemand anderem zeigen oder zugänglich machen. Problematisch wird es dann allerdings noch immer, wenn das ganze 1 Jahr früher geschieht.

--Das Ungute Gefühl--
Die folgenden Zeilen könnten etwas pathetisch werden, aber es geht hier immerhin darum, ein Gefühl zu beschreiben.
Zu keinem Zeitpunkt meiner Recherche hätte ich erwartet, Kinderpornografie zu finden. Warum habe ich bereits erklärt. Ich habe mich eben nicht im illegalen Bereich bewegt, ich habe nicht danach gesucht und wurde dennoch auf eine Seite verlinkt. Rückblickend muss man wohl sagen, dass ich es auch hätte vermeiden können wenn ich besser aufgepasst hätte. Ich wollte zu dem Zeitpunkt eine Einschätzung gewinnen, wie die Größenordnung aussieht in der CM-Sites im Internet agieren und meiner Ansicht nach, ist diese gewaltig. Bei meiner Suche klickte ich immer wieder auf einen Link, und schaute nur ob die Adresse oder das Layout anders waren, habe zum Schluss eben nicht mehr gelesen worauf ich geklickt habe. Einmal geriet ich auf eine Seite auf der nackte Kinder zu sehen waren, was nicht zwangsweise Kinderpornografie sein muss, einmal auf eine Seite, die zwar Pornografie zeigte, bei der das Alter aber nicht zweifelsfrei zu erkennen war. Zuletzt landete ich auf besagter TGP. Alle drei meldete ich jeweils zügig dem LKA. Danach fühlte ich mich seltsam, ich hatte das Gefühl einen Feind gesehen zu haben gegen den ich nicht sofort etwas unternehmen konnte. Nicht meine moralischen Rezeptoren sprangen auf diese Geschichte an, sondern meine juristischen - das Leid der Kinder war für mich weniger von Belang als vielmehr die Dreistigkeit des Verstoßes gegen Menschenrechte, der dort begangen wurde. Das mag an meiner Eigenart des Selbstverständnisses als werdender Jurist liegen, dennoch fühlte ich mich schon ob dieser Gefühle immer schlechter. Ich hatte ungefähr das gleiche Gefühl wie nach einer Klausur die schlecht gelaufen ist, wenn ich sie wieder kriege und erfahre, dass sie wirklich schlecht war; das Gefühl der Niederlage und der Ohnmacht, etwas daran zu ändern. Bei solcher Darstellung von Kinderpornografie versagt das Gerechte gegen das Böse. Ich glaube in gewisser Weise fühlte ich mich als Mitglied einer Weltbevölkerung in der so etwas geschehen kann, mitschuldig. Es ist für mich als wäre diese Kinderpornografie nicht mehr nur ein zu bekämpfendes Phantom, sondern eine gegenwärtige Gefahr für die Gerechtigkeit, der Feind hat sprichwörtlich ein Gesicht erhalten.
Ich kann nicht wirklich behaupten, dass ich nicht jedem Menschen so ein Erlebnis wünschen würde, denn es stachelt mich ein weiteres Mal für den Kampf zu Schutz der Kinder auf und es schafft mir ein Verständnis, dass nur wenige besitzen. Dennoch sollte das niemand von euch, liebe Leser versuchen nachzuvollziehen, schon weil es strafbar ist. Ich wünsche vielmehr, dass es nicht nötig wäre, zu kämpfen, oder dass ich mich wenigsten auf darauf verlassen könnte, dass es durch die Regierung sinnvoll bekämpft wird.
Außerdem wünsche ich mir, dass sich dieses Erlebnis nicht wiederholt, es sei denn ich bin Teil des Apparats geworden, der diesen Mist bekämpft.

--Die Sperren--
Trotz allem bin ich gegen diese Sperren. Sie nehmen mir dieses beißende Gefühl nicht, sie verdecken nur den Auslöser. Der eigentliche Schaden an der Gerechtigkeit ist, dass Kinder missbraucht werden und dass dieser Missbrauch im dokumentiert ist. Dem wird mit den Sperren nicht abgeholfen. Werden diese Seiten verdeckt, weiß ich trotzdem, dass sie da sind, das Gefühl bleibt. Aber für andere, Leute die nicht solche Seiten gesehen haben oder vielleicht selber Missbrauch erdulden mussten, ist der Fall damit vielleicht erledigt. Diese Sperren sind eine Verschleierungstaktik. Den Menschen wird ein Kampf suggeriert, der gar nicht stattfindet. Man beruft sich auf die Sperren und es wird weiter missbraucht. Der Elan, gegen den Missbrauch anzutreten schwindet weil man selbst aus dem Kreis verschwunden ist, man hat nicht mehr das Gefühl mitschuldig zu sein, denn der Staat verhindert, dass man damit in Berührung kommt - im eigenen System existiert keine Kinderpornografie und das Thema rückt in weite Ferne. Es wird mehr zum Tabuthema als es ohnehin schon ist.
Hinzu kommt, dass ich den Namen einer Toplist von der mein Erlebnis ausging im Gedächtnis behalten habe, anders, glücklicherweise, als die Bilder. Ich fand sie später auf einer der veröffentlichten Sperrlisten, der Server steht in den USA, warum steht er noch?
Und noch etwas stört mich an den Sperren. Sie sind, wenn überhaupt, ein Angriff auf die zweite Instanz. Missbrauch geschieht. Er geschieht auch dort, wo keiner hinsieht. Und er geschieht vor der Kamera, aber er geschieht nur in den seltensten Fällen für die Kamera. Selbst wenn wir dem Bürger die Augen zuhalten wird Missbrauch weiter geschehen. Es gibt keinen Massenmarkt für Kinderpornografie im Internet. Auf den Seiten, die ich an das LKA gemeldet habe, fand ich niemals Werbung (zugegebenerweise kann ich mich vielleicht einfach nicht erinnern), zahlen musste ich nichts. Und wie sollte das auch funktionieren? Man bestellt doch auch keine Drogen bei Ebay. Kindesmissbrauch ist eine Straftat die selbst unter den schlimmsten Verbrecher geächtet ist. Da kann man nicht einfach eine Multimediale Firma mit tausenden von Angestellten aufbauen. Missbrauch geschieht heimlich, bisweilen vielleicht auch mal bandenmäßig, aber dass dies zu einem Massenmarkt von Kinderpornografie im Internet, führt wage ich ernsthaft zu bezweifeln. Ich glaube auch kaum, dass es dafür echte Vergleichszahlen gibt. Woher sollten die denn stammen? Zum einen betreiben die meisten Banden gleich eine ganze Reihe von Verbrechen nicht nur Kindesmissbrauch, sondern auch Menschenhandel etc., zum anderen fragt man sich, wie die Ermittler an die Verkaufspreise für solches "frisches" Material kommen. Gibt es V-Leute die zusehen, während ein Kind missbraucht wird? Das Internet hat für Kriminalität ein großes Problem - es ist öffentlich. Je schlimmer die Straftat ist, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit angezeigt zu werden, denn desto weniger wollen die Leute wegschauen.
Die Sperren sind verfassungswidrig. Sie durchbrechen die Gewaltenteilung. Sie sind eine Sanktion, eine Bekämpfungsmaßnahme und eine Strafe - sie dienen nicht zur Vermeidung von Straftaten sondern verdecken, dass die eigentliche Grundtat, nämlich der Missbrauch, geschehen ist. In der Tat unterbrechen sie eine laufende Straftat, nämlich die Darstellung von Kinderpornografie, aber sie tun dies über längere Zeit, ohne Ermittlung, ohne Verfahren. Es ist eben keine solche Maßnahme der Polizei wie die kurzzeitige Inhaftierung, sondern dauert über längere Zeit. Im schlimmsten Fall über ein viertel Jahr, ohne Ermittlung, ohne Verfahren und das auch nur, wenn der Wächterrat (Ich verwende diese Formulierung bewusst.), der nach dem Gesetz zu 3/5 aus Juristen (also auch aus 4-Punkte-Rechtsanwälten, die aber CDU-Mitglied sind) bestehen kann, gewissenhaft arbeitet. Nun frage ich die Sperrbefürworter, würden sie ihrer Inhaftierung, ohne Verfahren, ohne Ermittlung zustimmen, wenn durch solche Maßnahmen nur ein Kind gerettet würde? Zumal nicht mal ein Kind gerettet wird, denn der Missbrauch hat bereits stattgefunden. Wenn potentielle Täter durch Kinderpornografie tatsächlich abstumpfen und somit zum Täter werden können, dann können sie es auch durch ihre eigene Phantasie oder durch die Kinderpornografie, die sie per Post geliefert kriegen.
Auch ist schon fraglich, ob der Bund dem BKA überhaupt diese Aufgabe überweisen darf. Schließlich handelt es sich hier keinesfalls um eine Aufgabe nach Art. 73 I Nr.7 oder 9 GG (Es sei denn man versucht hier wirklich die P2P-Groups zu bekämpfen) sondern um Kriminalitätsbekämpfung, sprich Gefahrenabwehr und das ist Ländersache. Der Bund ist weder formell zuständig, noch kann er materiell eine Bundesbehörde ermächtigen.
Die DNS-Sperren sind auch völlig ungeeignet, wie an massiv vielen Stellen bekannt ist. Der Einwand, wer mit der leichten Umgehbarkeit argumentiere, könne nicht mit einem Eingriff argumentieren geht völlig fehl. Zum einen das zwei Begriffe, die abstrakt zu trennen sind. Zum anderen liegt schon allein deshalb ein Eingriff vor, weil eine Sperre umgangen werden muss.
Auch scheint die Bundesregierung nicht einmal zu erkennen, dass ein Eingriff vorliegt. Ein Eingriff in die Berufsfreiheit (Art.12 GG) der Provider kann zunächst mal nicht verneint werden. Hinzu kommt ein Eingriff in die Informationelle Selbstbestimmung. Ich weiß nicht, mit welchen namenhaften Rechtswissenschaftlern die Familienministerin gesprochen haben will, denn sie nennt ja keine Namen, trotz der Namenhaftigkeit, aber auch eine illegale Information ist eine Information - deren Verdeckung kann gerechtfertigt sein, aber für eine Verfassungsmäßige Rechtfertigung braucht es nunmal mehr als nur ein legitimes Ziel.
Jedenfalls bedroht ist auch Art. 5 I denn Presse, Rundfunk und Meinungsfreiheit werden hier durch einen Apparat gefährdet. Natürlich bedeutet das Gesetz nicht sofort Zensur, aber es macht es unmöglich gegen eine solche Vorzugehen. Möchtegernjuristen unter den Zeitautoren bringen nur den Einwand, dass Art. 5 I 3 nur die sogenannte Vorzensur erfasse, das ist an sich richtig, aber die Sperrung einer Nachrichtenseite sperrt eben nicht nur das bereits geschriebenen sondern alles was noch veröffentlicht werden soll. Zensur ist nicht der Edding in Dieter Bohlens Autobeleidigungsbiographie, sondern das Unterdrücken einer Aussage und das geht in einem Rechtsstaat nicht ohne guten Grund und gute Mittel.
Nach meiner Recherche fällt mir ein weitere Grund ein, die Sperren abzulehnen. Es ist die Pflicht, die den Ermittler hier auferlegt wird. Immerwieder fand ich bei meiner Recherche Bilder mit sehr jungen Mädchen. Das da einige überreagieren und 18jährige blocken ist vorprogrammiert und ich habe insofern etwas Verständnis dafür, dass eine ganze Reihe Seiten in den Sperrlisten sind (auch weil sich TGPs sehr schnell ändern, manche werben sogar damit), die nur teen-Pornografie enthalten (Siehe die Auswertung der dänischen Sperrliste, auf die ich nicht verlinke, weil ich gerade aufgeräumt habe und daher keine Hausdurchsuchung brauchen kann). Gegen ein Urteil könnte vorgegangen werden, es könnten Altersnachweise vorgelegt werden, aber auf diese Art werden in hohem Maße Seiten zu Unrecht gesperrt.
Es sollte noch erwähnt werden, dass man sich nicht zwangsweise strafbar macht, wenn man die Seiten umgeht. Man verwendet ja auch anderen Gründen Cloaking-Programme etc.

--Gegenvorschläge--
Wir können nur bekämpfen, wovon wir wissen!
Ein effektiverer Weg, Kinderpornografie zu bekämpfen wäre die Leute zu animieren im Falle des Falles nicht wegzuschauen und ihnen die Furcht zu nehmen sich durch den unvorsätzlichen Anblick strafbar zu machen, damit mehr gemeldet wird.
Polizisten müssen geschult sein! Auch im IT-Bereich um so auf Veränderungen reagieren zu können, die IP-Adresse ist längst keine sichere Methode mehr, die Person am anderen Ende der Leitung zu ermitteln.
Wir müssen auf ein weltweites Internetrecht hinarbeiten. Stimmen die Angaben von Mr. X, dann ist Pornografie mit 16jährigen wohl in der Schweiz legal. Das schafft indes eine Rechtsunsicherheit. Man stelle sich nur vor, ein Schweizer surft per UMTS im Zug von Luzern nach Stuttgart und kaum ist er über die Grenze, hat er sich strafbar gemacht (er transportiert Jugendpornografie im Zwischenspeicher nach Deutschland - das ist quasi Einfuhr derselben). Das Internet ist ein internationales Kommunikationsmittel, für diesen Bereich müssen Regeln gelten und zwar für jeden Nutzer die gleichen Regeln.
Stellt mehr Richter und Staatsanwälte ein. Die Familienministerin begründet den mangelnden Richtervorbehalt damit, dass man nicht jedes Mal einen Richter damit beschäftigen könne. Mit anderen Worten wird die Judikative außer Kraft gesetzt und die Exekutive mit einer Sanktion betraut, weil die Judikative zu wenig Personal hat???? In meinem Studienort Thüringen werden jährlich bis zu 5 Richteranwärter eingestellt, solange die Förderung noch bleibt. Richter allerorts klagen über Überlastung und der Staat unternimmt nichts - und ihr wundert euch über Fehler?
Der Fokus muss endlich weg von der Bekämpfung der Kinderpornografie und hin zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs gehen! Vernichtet die Wurzel und ihr tötet den Baum.
Die Debatte muss versachlicht werden! Ich habe Verständnis für die Wut der Angehörigen und der Opfer (wobei letztere eher selten Wut empfinden, sondern vielmehr Trauer - man korrigiere mich, wenn ich mich irre), nicht aber für die Wut von irgendwelchen Kommentatoren auf carachild oder irgendwelchen Journalisten. Die momentane Debatte ist durchsetzt von Moralvorstellungen und Empörungen. Moral und Ethik sollen keine Politik machen.
Sprecht einmal mit den Opfern! Christian Bahls kritisiert zu Recht, dass immer nur über die Opfer gesprochen wird. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat sich Frau von der Leyen kein einziges Mal mit dem Verein MOGIS gesprochen, obwohl das naheliegend wäre. Wenn sich nämlich die, denen eine solche Maßnahme hätte dienen sollen, gegen eine solche Maßnahme richten, dann ist es doch wichtig ihre Argumente zu hören. Viele Opfer des Missbrauch sind sachlicher als diejenigen, die darüber berichten.
Ich entschuldige mich an dieser Stelle, dass ich für die Mitglieder des Vereins MOGIS das Wort Opfer verwendet habe, mir ist nichts besseres eingefallen.
Verbrennt die BILD. Das dürfte an allen Bereichen helfen.
Lernt endlich Pädophile und Kinderschänder zu trennen! Pädophile sind grundsätzlich erstmal Menschen die an psychischen Störung leiden bzw. einer sexuellen Präferenz unterliegen (je nach Definition), die eine Gefahr darstellt. Dafür können sie nichts, wenngleich ,manche von ihnen verqueren Ideologien folgen, die ebenfalls bekämpft werden müssen - Sex mit Kindern ist Missbrauch. Punkt. Es gibt bisher nur äußerst wenige Anlaufstellen und wenig Therapiestellen. Mr.X erzählt von Hausärzten, die ihre Patitienten nach einem solchen Geständnis aus der Praxis werfen. Auch der Verlust von Freunden und die gesellschaftliche Ächtung sind quasi normal. Deswegen outen sich die meisten Pädophilen nicht, verleugnen die eigene Natur und genau das ist es, was sie gefährlich macht. Dieser Zustand ist unhaltbar. Vielmehr müssen Projekte wie "Kein Täter werden" unterstützt werden, egal wie gering die Erfolgsaussicht sein mag. Wenn Pädophile als kranke Menschen akzeptiert werden, gibt es auch weniger Pädophile die der Gesellschaft feindlich gegenübergestellt sind, folglich liegt Hemmschwelle zur Übertretung ihrer Regeln bedeutend höher.

--Abschluss--
Hiermit enden meine Ausführungen. Was ich erlebt habe, gesehen habe, war sehr lehrreich. Eines meiner neuen Ziele ist die Bekämpfung von Kindesmissbrauch auch in dem Bereich indem er im Moment legal ist, das habe ich mitgenommen. Insbesondere wichtig ist mir aber auch die Achtung von Pädophilen als Menschen genauso wie alle anderen Menschen. Ein Kampf gegen wenige Kriminelle kann nicht funktionieren indem man auf eine größere unbeteiligte Masse einschlägt. Zum Thema Pädophile werde ich mich zu späterem Zeitpunkt auslassen, insbesondere zur Argumentation ihrer bisweilen abstoßenden Ideologien und zu den Menschenrechtsverletzenden Angriffen auf sie.

Ich kann nicht erwarten, dass jeder von euch, liebe Leser, meiner Argumentation folgt, doch ich bitte euch alle, dass ihr über diese Themen nachdenkt, insbesondere wenn ihr am 27. zur Wahlurne geht oder eure Briefwahlunterlagen ausfüllt. Die momentane Politik ist eine Politik der Aggression, man versucht mit Verboten und Spontansanktionen (siehe auch das Thema Warnschussarrest) schnelle Lösungen zu erzielen, anstatt sich mit Besonnenheit einem Ziel zu nähern.
Ich jedenfalls will das keinesfalls tolerieren.

Grüße
Xaerdys

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