Freitag, 11. September 2009
Ich weiß immer nicht, was ich davon halten soll
xaerdys, 17:39h
http://www.antischokke.de/2009/09/09/mein-g8-verfahren-in-rostock/
Im vorliegenden Fall wurde jemand wegen angeblichen Steinwurfs, einer Versammlung und Widerstand gegen die Verhaftung verurteilt und ist in Berufung gegangen.
In solchen Fällen möchte ich immer zu gern die Akte kennen. Natürlich klingt die Schilderung von "nicole", so wie sie ist, entsetzlich und, das sollte erwähnt werden, keinesfalls unglaubwürdig. Aber solche Schilderungen sind kein Einzelfall. Immer wieder sehe ich Demonstranten, die sich mit Händen und Füßen wehren, dann fallen lassen, schreien und über die böse Staatsmacht schimpfen. Genauso gibt es Polizisten, die ihre Amtsposition als Legitimation ansehen gegen jeden und alles mit brachialer Gewalt vorzugehen. Gerichte neigen dazu Polizisten eher zu glauben, als anderen Zeugen, insbesondere wenn letztere aus dem Lager des Angeklagten stammen.
Im vorliegenden Fall halte ich eine Lüge durch die Polizisten jedenfalls für ebenso möglich wie durch die Angeklagte. Beide setzen sich Vorwürfen aus. Hat "nicole" Recht, dann haben sich die Polizisten der Freiheitsberaubung strafbar gemacht (evtl. fahrlässig also nicht strafbar, aber dennoch mit einem Disziplinarverfahren versehen), vlt. auch der Körperverletzung. "nicole" wäre dementsprechend, was den Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte betrifft gerechtfertigt, denn sie darf sich mit allen Mitteln gegen eine Straftat wehren, auch gegen Polizisten. Der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz scheint interessant, denn prinzipiell darf sich jeder friedlich und ohne Waffen versammeln. Das gebietet das Grundgesetz. Wenn sie also keine Waffen bei sich trug und keinen Stein geworfen hat, hat sie sich nichts vorzuwerfen.
Im Zweifel wäre sie demnach freizusprechen.
Etwas stutzig macht mich die Anklage gegen die beiden Zeugen, denn eine willentliche Falschaussage ist schwer zu beweisen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es hierfür mehr Hinweise gibt als die konträren Aussagen der Polizisten. Ich werde den Verdacht nicht los, dass man hier versucht sich mit allen Mitteln auf Seiten der Polizisten durchzuschlagen, eine Sache die dem leitenden Oberstaatsanwalt zu denken geben sollte.
Sollte also jemand Zeuge der Geschehnisse 02.06.07 im Stadthafen von Rostock gewesen sein, so möge er sich beim LG melden. Das ist in jedem Fall eine gute Idee, egal wer lügt.
Im vorliegenden Fall wurde jemand wegen angeblichen Steinwurfs, einer Versammlung und Widerstand gegen die Verhaftung verurteilt und ist in Berufung gegangen.
In solchen Fällen möchte ich immer zu gern die Akte kennen. Natürlich klingt die Schilderung von "nicole", so wie sie ist, entsetzlich und, das sollte erwähnt werden, keinesfalls unglaubwürdig. Aber solche Schilderungen sind kein Einzelfall. Immer wieder sehe ich Demonstranten, die sich mit Händen und Füßen wehren, dann fallen lassen, schreien und über die böse Staatsmacht schimpfen. Genauso gibt es Polizisten, die ihre Amtsposition als Legitimation ansehen gegen jeden und alles mit brachialer Gewalt vorzugehen. Gerichte neigen dazu Polizisten eher zu glauben, als anderen Zeugen, insbesondere wenn letztere aus dem Lager des Angeklagten stammen.
Im vorliegenden Fall halte ich eine Lüge durch die Polizisten jedenfalls für ebenso möglich wie durch die Angeklagte. Beide setzen sich Vorwürfen aus. Hat "nicole" Recht, dann haben sich die Polizisten der Freiheitsberaubung strafbar gemacht (evtl. fahrlässig also nicht strafbar, aber dennoch mit einem Disziplinarverfahren versehen), vlt. auch der Körperverletzung. "nicole" wäre dementsprechend, was den Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte betrifft gerechtfertigt, denn sie darf sich mit allen Mitteln gegen eine Straftat wehren, auch gegen Polizisten. Der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz scheint interessant, denn prinzipiell darf sich jeder friedlich und ohne Waffen versammeln. Das gebietet das Grundgesetz. Wenn sie also keine Waffen bei sich trug und keinen Stein geworfen hat, hat sie sich nichts vorzuwerfen.
Im Zweifel wäre sie demnach freizusprechen.
Etwas stutzig macht mich die Anklage gegen die beiden Zeugen, denn eine willentliche Falschaussage ist schwer zu beweisen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es hierfür mehr Hinweise gibt als die konträren Aussagen der Polizisten. Ich werde den Verdacht nicht los, dass man hier versucht sich mit allen Mitteln auf Seiten der Polizisten durchzuschlagen, eine Sache die dem leitenden Oberstaatsanwalt zu denken geben sollte.
Sollte also jemand Zeuge der Geschehnisse 02.06.07 im Stadthafen von Rostock gewesen sein, so möge er sich beim LG melden. Das ist in jedem Fall eine gute Idee, egal wer lügt.
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