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Samstag, 12. September 2009
Ich bin etwas schockiert
xaerdys, 18:10h
Ich musste gerade eine Seite an das LKA Sachsen-Anhalt, welches für mich zuständig ist (versehentlich anonym, wie schon bei drein davor), mailen. Die Seite enthielt entweder Kinderpornografie oder eine wirklich sehr gute Fälschung. Wie ich dahin gekommen bin, verrate ich nicht, wenngleich das keinesfalls Absicht war, zum einen um nicht noch eine Anleitung zu geben, zum anderen, weil das natürlich strafbar wäre.
Ich habe in letzter Zeit öfter Hinweise beim LKA angegeben (das scheint bei der Beschäftigung mit dem Thema unvermeidbar), doch in den meisten Fällen war ich nur unsicher, entweder ob des Alters der Darsteller oder ob der rechtlichen Einordnung. Dieses Mal bin ich mir allerdings sicher, zumal es sich um eine sogenannte TGP handelte, welche auch noch mit CP überschrieben war. Ich habe mir die Bilder nicht lange angesehen, denn dazu gab es keine Notwendigkeit. Dennoch stört mich etwas - ich fühlte mich nicht wirklich angeekelt oder gnadenlos geschockt. Natürlich auch nicht erregt, bevor das jemand behaupten will. Etwas geschockt war ich vielmehr wie leicht es tatsächlich passieren kann, dass man auf solchen Content gerät, wenngleich man sich dazu erstmal im Randgebiet der Szene, sprich CM (mein momentaner Hassgegner Nr.01), bewegen muss.
Es gibt also augenscheinlich tatsächlich Zufallsuser, wenngleich diese sich aus irgendwelchen Gründen in diesem Randfeld bewegen müssen. Angefixt mit Kinderpornografie bin ich aber keinesfalls, da irrt die werte Frau Ministerin. Angefixt bin ich eher mit dem Kampf gegen solche Sachen, aber das schon seit der Sache mit den Child Modells.
Fakt ist, wer zufällig (mehr oder minder) auf diese Seiten gerät muss sie dem für ihn zuständigen LKA melden, immerhin ist da eine Straftat im Gange! Hinsehen, nicht wegsehen!
Ich bin nicht wirklich stark geschockt, aber deutlich aufgewühlt. Ich weiß grade echt nicht, was ich weiter schreiben soll.
Nachtrag 1: Ich bin dennoch gegen die Internetsperren - die Gründe bleiben.
Nachtrag 2: Ich beende nun meine Recherche. Ich habe echt keine Lust darauf, dass das nochmal passiert, bevor ich für den Staat arbeite. Man kann also mit einem längeren Beitrag in nächster Zeit rechnen je nachdem was die Hausarbeit im Strafrecht zulässt.
Ich habe in letzter Zeit öfter Hinweise beim LKA angegeben (das scheint bei der Beschäftigung mit dem Thema unvermeidbar), doch in den meisten Fällen war ich nur unsicher, entweder ob des Alters der Darsteller oder ob der rechtlichen Einordnung. Dieses Mal bin ich mir allerdings sicher, zumal es sich um eine sogenannte TGP handelte, welche auch noch mit CP überschrieben war. Ich habe mir die Bilder nicht lange angesehen, denn dazu gab es keine Notwendigkeit. Dennoch stört mich etwas - ich fühlte mich nicht wirklich angeekelt oder gnadenlos geschockt. Natürlich auch nicht erregt, bevor das jemand behaupten will. Etwas geschockt war ich vielmehr wie leicht es tatsächlich passieren kann, dass man auf solchen Content gerät, wenngleich man sich dazu erstmal im Randgebiet der Szene, sprich CM (mein momentaner Hassgegner Nr.01), bewegen muss.
Es gibt also augenscheinlich tatsächlich Zufallsuser, wenngleich diese sich aus irgendwelchen Gründen in diesem Randfeld bewegen müssen. Angefixt mit Kinderpornografie bin ich aber keinesfalls, da irrt die werte Frau Ministerin. Angefixt bin ich eher mit dem Kampf gegen solche Sachen, aber das schon seit der Sache mit den Child Modells.
Fakt ist, wer zufällig (mehr oder minder) auf diese Seiten gerät muss sie dem für ihn zuständigen LKA melden, immerhin ist da eine Straftat im Gange! Hinsehen, nicht wegsehen!
Ich bin nicht wirklich stark geschockt, aber deutlich aufgewühlt. Ich weiß grade echt nicht, was ich weiter schreiben soll.
Nachtrag 1: Ich bin dennoch gegen die Internetsperren - die Gründe bleiben.
Nachtrag 2: Ich beende nun meine Recherche. Ich habe echt keine Lust darauf, dass das nochmal passiert, bevor ich für den Staat arbeite. Man kann also mit einem längeren Beitrag in nächster Zeit rechnen je nachdem was die Hausarbeit im Strafrecht zulässt.
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